Warendorf (fn-press). Die 2. Kammer der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat gegen den Fahrer Philipp Striebinger (Ludwigshafen) wegen Verstoßes gegen § 920 Ziffer 2e) bb) Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) – fahrlässiger Einsatz des Pferdes „Herzog Max“ – bei der Pferdeleistungsschau Zeiskam vom 19. bis 24. Mai 2010 bei Vorhandensein einer verbotenen Substanz (gemäß Liste Anhang II Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln (ADMR)) folgende Ordnungsmaßnahme ausgesprochen: