Karlsruhe (BGH). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine von einem Pferdezuchtverband veranstaltete Pferdeauktion, die von einem öffentlich bestellten Versteigerer durchgeführt wird, als öffentliche Versteigerung anzusehen ist, auf die die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufrechts nicht anzuwenden sind.